Das Verkehrswertgutachten – verbindlich und gerichtsfest
Sie sind Eigentümer, Käufer oder Erbe einer Immobilie? Sie benötigen eine verbindliche Einschätzung des Immobilienwertes, die auch vor Gericht besteht? Dann fordern Sie ein Verkehrswertgutachten an – Grundlage dafür ist der § 194 BauGB:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Typische Verwendung
- Erbschaft
- Ermittlung des Zugewinnausgleichs bei Ehescheidungen
- Festlegung des Beleihungswerts zur Finanzierung einer Immobilie
- Schadensersatz
- steuerliche Optimierung
Umfangreiche Dokumentation
Alle Wertgutachten für Ihre Immobilie erhalten Sie schriftlich und gebunden. Sie bestehen aus einem Textteil mit ausführlicher Begründung der Wertansätze, einer Fotodokumentation sowie weiteren Unterlagen im Anhang, im Einzelnen:
- Flurkarte
- Lageplan
- Ortsübersicht
- Gebäudegrundrisse und -schnitte
- Berechnung von Wohn- und Nutzflächen
- Berechnung der Bruttogrundfläche
- Auszüge aus dem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan (optional)
- Fotoübersichtsplan
- etc.
Fehlende Unterlagen können auf Wunsch beschafft werden, oder wenn gewünscht nach Absprache erstellt werden.